Richtlinie zur Freigabe der Einwilligung
Wirksamkeitsdatum: 01. Januar 2025
Zuletzt aktualisiert: 07. Oktober 2025
Gilt für: Alle Nutzer, Ersteller, Partner und Drittteilnehmer
1. Zweck
Diese Einwilligungsfreigaberichtlinie ("Richtlinie") beschreibt die Verfahren und rechtlichen Standards, nach denen Einzelpersonen formell eine zuvor erteilte Einwilligung zur Nutzung ihrer Inhalte, ihres Abbilds oder ihrer Teilnahme auf SinParty ("Plattform") freigeben oder widerrufen können. Der Zweck dieser Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass Nutzer, Ersteller und Partner die Kontrolle über ihre Beiträge behalten und dass die Plattform in voller Übereinstimmung mit den geltenden vertraglichen und rechtlichen Verpflichtungen betrieben wird.
2. Anwendungsbereich
Diese Richtlinie gilt für:
- Einwilligungen, die von Nutzern für die Nutzung ihrer persönlichen Inhalte, ihres Abbilds oder ihrer Teilnahme erteilt wurden
- Einwilligungen, die von Erstellern für die Verbreitung, Monetarisierung oder Förderung ihrer Inhalte erteilt wurden
- Einwilligungen, die von Partnern für Werbematerialien, Branding und Traffic-Generierung erteilt wurden
- Jede andere ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung, die unter den vertraglichen Bedingungen der Plattform erteilt wurde
Diese Richtlinie unterliegt den in den geltenden Vereinbarungen der Plattform festgelegten Bedingungen, einschließlich:
- Nutzungsbedingungen (anwendbar auf alle Nutzer)
- Ersteller-Bedingungen (anwendbar auf Inhaltsersteller)
- Partner-Bedingungen (anwendbar auf Werbepartner)
3. Rechtlicher Rahmen
SinParty wird von einer in Delaware ansässigen Limited Liability Company betrieben, die weltweit tätig ist. Die Freigabe von Einwilligungen und der Rückzug von Inhalten unterliegen den folgenden rechtlichen Rahmenbedingungen:
Vereinigte Staaten
- California Consumer Privacy Act (CCPA) und California Privacy Rights Act (CPRA)
- Bundeshandelskommission (FTC) Gesetz – irreführende Praktiken und Einwilligungswiderruf
- Vertragsrechtliche Grundsätze zur Lizenzwiderrufung und Inhaltsbesitz
Europäische Union
- Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) – Artikel 6, 7 und 17
- ePrivacy-Richtlinie – Einwilligung für Kommunikation und Cookies
Vereinigtes Königreich
- UK GDPR und Datenschutzgesetz 2018
Andere Jurisdiktionen
- Brasilien: Lei Geral de Proteção de Dados (LGPD)
- Kanada: PIPEDA
- Australien: Datenschutzgesetz 1988
- Indien: Digital Personal Data Protection Act, 2023
- Südafrika: Gesetz zum Schutz persönlicher Informationen (POPIA)
- Global: ISO/IEC 29184 und ISO/IEC 27701 Standards für Einwilligungsverwaltung
4. Verfahren zur Einwilligungsfreigabe
4.1 So geben Sie die Einwilligung frei
Einzelpersonen können eine zuvor erteilte Einwilligung freigeben, indem sie eine schriftliche Anfrage senden an:
E-Mail: support@sinparty.com
Anfragen müssen enthalten:
- Vollständiger Name und E-Mail-Adresse, die mit dem Konto verknüpft sind
- Eine klare Erklärung, welche Einwilligung freigegeben wird (z.B. Inhaltsnutzung, Werberechte, Monetarisierung)
- Verweis auf die geltende Vereinbarung (z.B. Nutzungsbedingungen, Ersteller-Bedingungen, Partner-Bedingungen)
- Jede relevante unterstützende Dokumentation (z.B. Inhaltslinks, Screenshots)
4.2 Bearbeitungszeitraum
- Bestätigung der Anfrage: innerhalb von 48 Stunden
- Abschluss der Freigabe: innerhalb von 10 Werktagen
- Inhaltsentfernung (falls zutreffend): innerhalb von 15 Werktagen
- Datenlöschung (falls zutreffend): innerhalb von 30 Kalendertagen, vorbehaltlich von Aufbewahrungsausnahmen
5. Auswirkungen der Einwilligungsfreigabe
Nach erfolgreicher Freigabe der Einwilligung wird SinParty:
- Die Nutzung des angegebenen Inhalts oder Abbilds in Werbe-, Monetarisierungs- oder Vertriebskanälen einstellen
- Betroffene Inhalte aus dem öffentlichen Zugang entfernen (soweit technisch machbar)
- Jede laufende Werbe- oder Partnernutzung des freigegebenen Materials beenden
- Interne Systeme aktualisieren, um die Änderung des Einwilligungsstatus widerzuspiegeln
Die Freigabe der Einwilligung beeinträchtigt nicht die Rechtmäßigkeit der vorherigen Nutzung unter gültigen Lizenzbedingungen. Bestimmte Inhalte können zugänglich bleiben, wenn dies gesetzlich, vertraglich oder durch Drittvertriebsvereinbarungen erforderlich ist.
6. Einschränkungen und Ausnahmen
Die Freigabe der Einwilligung kann in folgenden Fällen eingeschränkt sein:
- Rechtliche Verpflichtungen: Inhalte, die für Strafverfolgung, Steuer- oder Regulierungszwecke erforderlich sind
- Vertragliche Notwendigkeit: Inhalte, die durch zeitlich begrenzte Lizenzen oder Umsatzbeteiligungsvereinbarungen geregelt sind
- Plattformintegrität: Inhalte, die zur Aufrechterhaltung von Prüfpfaden, zur Missbrauchsverhinderung oder zur Durchsetzung von Bedingungen erforderlich sind
- Abhängigkeiten von Drittanbietern: Inhalte, die bereits unter gültiger Lizenz an externe Plattformen verteilt wurden
In solchen Fällen wird die Plattform die betroffene Person über die spezifischen Einschränkungen und verfügbaren Abhilfemaßnahmen informieren.
7. Aktualisierungen der Richtlinie
Diese Richtlinie kann geändert werden, um Änderungen in Gesetzgebung, Technologie oder Plattformbetrieb widerzuspiegeln. Nutzer werden über wesentliche Änderungen per E-Mail oder Dashboard-Benachrichtigungen informiert. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform gilt als Zustimmung zur aktualisierten Richtlinie.
8. Governance und Aufsicht
Diese Richtlinie wird von den Rechts- und Compliance-Teams von SinParty verwaltet. Alle Anfragen zur Einwilligungsfreigabe werden protokolliert, geprüft und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Die Plattform unterhält ein Governance-Framework, das mit internationalen Datenschutz- und Inhaltslizenzierungsstandards übereinstimmt.
9. Kontaktinformationen
Für alle Anfragen zur Einwilligungsfreigabe und verwandte Anfragen:
SinParty Support-Team
E-Mail: support@sinparty.com